NMT Holzvergaser HVG II von 15 20 30 40 kW Holzkessel Scheitholzvergaser
Beschreibung NMT HVG II Holzvergaser:
Mit der Entwicklung HVG II hat NMT einen Heizkessel der neusten Generation in diesem Produktsegment auf den Markt gebracht. Die Integration einer vierten Verbrennungsphase (der NMT-Katalysatortechnologie) sowie eine optimierte Luftführung im Kesselraum gewährleisteten einen noch effektiveren Verbrennungsvorgang. Die Anforderungen für die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) werden von diesem Heizkessel sicher erfüllt.
Vorteile des NMT HVG II:
- erster Holzvergaserkessel mit 4 Verbrennungsphasen durch integrierte Katalysatortechnologie
- robuste Bauweise, Kesselwandstärke 6 mm
- hoher Wirkungsgrad durch bewährte Sturzbrandtechnik
- Sicherheit durch Garantieverlängerung auf Kesselkörper (bis zu 5 Jahre bei Inbetriebnahme durch NMT oder bei Verwendung eines Kesselzubehörpaktes P1- P5)
- für Verbrennung von naturbelassenem Holz (½ m Scheite) geeignet
- modulierende Leistungsanpassung über drehzahlgeregeltes Gebläse
- einfache Reinigung über seitliche Bedienung der Turbulatoren
- für die Bedienung des HVG II sind zwei Steuerungen wählbar
- sparsam in der Anschaffung
- Spektrum: A++ -> G
- Energieeffizienzklasse: A+
Katalysatortechnik:
Die Technologie der Holzvergaserkessel zeichnet sich dadurch aus, dass die drei Stufen der Holzverbrennung (Vor-, Haupt- und Nachverbrennung) räumlich und zeitlich voneinander getrennt stattfinden. Dadurch werden im Vergleich zu anderen Scheitholzkesseln sehr niedrige Schadstoffwerte erreicht. Um die Schadstoffemissionen des HVG II weiter zu minimieren und eine BAFA-Listung zu erreichen, hat NMT mit der Einbindung der NMT-Katalysatortechnologie eine vierte Verbrennungsphase in diesem Heizkessel integriert.
In Folge der drei vorgeschalteten Verbrennungsvorgänge erreicht der Katalysator sehr schnell seine notwendige Betriebstemperatur (mind. 200 C°) bevor die Abgase aus der Nachverbrennung zum Katalysator geführt werden. Treffen die Abgase auf die glühende Oberfläche des Katalysators verbinden sich Kohlenmonoxid (CO) mit Sauerstoff (O2) und das Rauchgas entzündet sich. Dabei entstehen im Katalysator erneut Temperaturen bis zu 500 C°. Der im Abgas befindliche Staub verbrennt infolgedessen fast vollständig.Bei dieser chemischen Reaktion entsteht als Endprodukt nur Wasserdampf (H2O) und Kohlendioxid (CO2).
Die in NMT-Heizkesseln integrierte Katalysatortechnologie ist Gebrauchsmuster geschützt und sichert den Endkunden einen Bestandsschutz für diese Heiztechnologie über das Jahr 2025 hinaus.
Technische Daten:
- Nennwärmeleistung: 17, 21, 29 und 37 kW (je nach Auswahl)
- max. Holzlänge: 560 mm
- detailierte Daten: siehe Bilder
Lieferumfang:
- gewählter Holzvergaser HVG II
- Steuerung ST81
- Saugzuggebläse
- Montage- und Bedienungsanleitung
Allg. Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Beschreibung NMT HVG II Holzvergaser:
Mit der Entwicklung HVG II hat NMT einen Heizkessel der neusten Generation in diesem Produktsegment auf den Markt gebracht. Die Integration einer vierten Verbrennungsphase (der NMT-Katalysatortechnologie) sowie eine optimierte Luftführung im Kesselraum gewährleisteten einen noch effektiveren Verbrennungsvorgang. Die Anforderungen für die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) werden von diesem Heizkessel sicher erfüllt.
Vorteile des NMT HVG II:
- erster Holzvergaserkessel mit 4 Verbrennungsphasen durch integrierte Katalysatortechnologie
- robuste Bauweise, Kesselwandstärke 6 mm
- hoher Wirkungsgrad durch bewährte Sturzbrandtechnik
- Sicherheit durch Garantieverlängerung auf Kesselkörper (bis zu 5 Jahre bei Inbetriebnahme durch NMT oder bei Verwendung eines Kesselzubehörpaktes P1- P5)
- für Verbrennung von naturbelassenem Holz (½ m Scheite) geeignet
- modulierende Leistungsanpassung über drehzahlgeregeltes Gebläse
- einfache Reinigung über seitliche Bedienung der Turbulatoren
- für die Bedienung des HVG II sind zwei Steuerungen wählbar
- sparsam in der Anschaffung
- Spektrum: A++ -> G
- Energieeffizienzklasse: A+
Katalysatortechnik:
Die Technologie der Holzvergaserkessel zeichnet sich dadurch aus, dass die drei Stufen der Holzverbrennung (Vor-, Haupt- und Nachverbrennung) räumlich und zeitlich voneinander getrennt stattfinden. Dadurch werden im Vergleich zu anderen Scheitholzkesseln sehr niedrige Schadstoffwerte erreicht. Um die Schadstoffemissionen des HVG II weiter zu minimieren und eine BAFA-Listung zu erreichen, hat NMT mit der Einbindung der NMT-Katalysatortechnologie eine vierte Verbrennungsphase in diesem Heizkessel integriert.
In Folge der drei vorgeschalteten Verbrennungsvorgänge erreicht der Katalysator sehr schnell seine notwendige Betriebstemperatur (mind. 200 C°) bevor die Abgase aus der Nachverbrennung zum Katalysator geführt werden. Treffen die Abgase auf die glühende Oberfläche des Katalysators verbinden sich Kohlenmonoxid (CO) mit Sauerstoff (O2) und das Rauchgas entzündet sich. Dabei entstehen im Katalysator erneut Temperaturen bis zu 500 C°. Der im Abgas befindliche Staub verbrennt infolgedessen fast vollständig.Bei dieser chemischen Reaktion entsteht als Endprodukt nur Wasserdampf (H2O) und Kohlendioxid (CO2).
Die in NMT-Heizkesseln integrierte Katalysatortechnologie ist Gebrauchsmuster geschützt und sichert den Endkunden einen Bestandsschutz für diese Heiztechnologie über das Jahr 2025 hinaus.
Technische Daten:
- Nennwärmeleistung: 17, 21, 29 und 37 kW (je nach Auswahl)
- max. Holzlänge: 560 mm
- detailierte Daten: siehe Bilder
Lieferumfang:
- gewählter Holzvergaser HVG II
- Steuerung ST81
- Saugzuggebläse
- Montage- und Bedienungsanleitung
Allg. Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
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