3-Bein Rohrhaspel Abroller Abrollgerät Verbundrohr Fußbodenheizung
Art.Nr.: |
135776508
|
Herst.Nr.: |
512003870
|
EAN: | 7426812175508 |
Lieferzeit: |
ca. 2-4 Werktage (Mo-Fr.) |
229,98 €*
inkl. 19% MwSt. zzgl. 0.00 € Versand
3-Bein Rohrabroller / Rohrhaspel
für Rollenlänge bis 600 m
Beschreibung:
Zum fachgerechten Abrollen von Fußbodenheizungsrohren für Rollen in den Längen 200, 500 und 600 Meter. Das Rohr-Abroll-System erleichtert das Verlegen von Fußbodenheizungsrohren von Ø 14 bis 22 mm wie z.B. das PE-RT oder PE-Xb
Technische Daten:
- Rohr - Ø von 14 bis 22 mm
- Minimaler Innendurchmesser: Ø 300 mm
- Maximaler Außendurchmesser: Ø 1800 mm
- Tragkraft: 75 kg
- Eigengewicht: 17,2 kg
Allg. Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!
Art.Nr.: |
135776508
|
Herst.Nr.: |
512003870
|
EAN: | 7426812175508 |
Lieferzeit: |
ca. 2-4 Werktage (Mo-Fr.) |
229,98 €*
inkl. 19% MwSt. zzgl. 0.00 € Versand
3-Bein Rohrabroller / Rohrhaspel
für Rollenlänge bis 600 m
Beschreibung:
Zum fachgerechten Abrollen von Fußbodenheizungsrohren für Rollen in den Längen 200, 500 und 600 Meter. Das Rohr-Abroll-System erleichtert das Verlegen von Fußbodenheizungsrohren von Ø 14 bis 22 mm wie z.B. das PE-RT oder PE-Xb
Technische Daten:
- Rohr - Ø von 14 bis 22 mm
- Minimaler Innendurchmesser: Ø 300 mm
- Maximaler Außendurchmesser: Ø 1800 mm
- Tragkraft: 75 kg
- Eigengewicht: 17,2 kg
Allg. Sicherheitshinweise:
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungs- / Sanitärfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur ein Fachhandwerker durchführen!